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Inhaltsverzeichnis

M0145 Pflichtvideos für Gambio

Handbuch

Stand: 2026-10 (Modulversion 1.03) · (c) Xycons GmbH & Co. KG - www.xycons.de

1. Wofür Sie dieses Modul einsetzen

Es gibt Artikel, die ein Kunde nicht einfach kaufen soll, ohne vorher etwas gesehen zu haben: Gefahrstoffe mit Handhabungshinweisen, Maschinen mit einer Sicherheitseinweisung, Medizinprodukte mit einer Anwendungsbelehrung, erklärungsbedürftige Geräte, bei denen die meisten Rücksendungen aus einer Fehlbedienung entstehen.

Mit diesem Modul hinterlegen Sie zu einem solchen Artikel ein Video. Auf der Artikelseite wird das Video angezeigt, der Kaufknopf bleibt zunächst verborgen, und erst wenn das Video nachweislich vollständig gelaufen ist, lässt sich der Artikel in den Warenkorb legen. Jeder dieser Vorgänge wird mit Zeitpunkt festgehalten, sodass Sie später in der Bestellung sehen, wann der Besteller das Video angesehen hat.

1.1 Wie der Nachweis zustande kommt

Entscheidend ist, dass der Nachweis etwas wert ist. Der Shop verlässt sich dafür nicht darauf, was der Browser meldet. Beim Aufruf der Artikelseite vergibt der Shop ein internes, einmaliges Kennzeichen für genau diesen Besuch und genau diesen Artikel. Während das Video läuft, meldet der Browser mehrere Zwischenstände. Der Shop nimmt den Nachweis nur an, wenn

  • alle Zwischenstände in der richtigen Reihenfolge eintreffen,
  • zwischen ihnen tatsächlich Zeit vergangen ist, und
  • insgesamt mindestens so viel Zeit verstrichen ist, wie das Video lang ist.

Wer vorspult, überspringt einen Zwischenstand und bekommt keinen Nachweis. Wer die Meldung nachzubauen versucht, scheitert am Kennzeichen, das nur innerhalb des eigenen Besuchs gültig ist und sich nach dem Gebrauch verbraucht.

Der wichtigste Punkt: Die Kaufsperre wirkt auf dem Server, nicht nur im Browser. Sie greift auch dann, wenn jemand den Artikel über die Artikelliste, den Merkzettel, einen gespeicherten Link oder mit abgeschaltetem JavaScript in den Warenkorb zu legen versucht.

1.2 Was das Modul nicht leistet

Das Modul belegt, dass das Video im Browser des Kunden vollständig abgelaufen ist. Es kann nicht belegen, dass jemand davorgesessen und zugehört hat – das kann keine Software. Für eine rechtlich belastbare Belehrung klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung, ob dieser Nachweis in Ihrem Anwendungsfall ausreicht.

Die Videodateien liegen im Shop frei abrufbar, so wie Produktbilder auch. Wer die Adresse einer Datei kennt, kann sie ansehen, ohne den Shop zu besuchen. Für Hinweis- und Belehrungsvideos ist das in aller Regel gewollt; für kostenpflichtige Schulungsinhalte ist dieses Modul nicht das richtige Werkzeug.

2. Einrichtung

2.1 Wo Sie die Einstellungen finden

Das Setup erreichen Sie über das Menü „Xycons-Module" ► „Kundenkonto / Setups" und dort über den TAB „Pflichtvideos".

Schalten Sie das Modul zunächst über den Modulstatus ein. Solange der Modulstatus auf „Ausgeschaltet" steht, verhält sich Ihr Shop vollständig so, als wäre das Modul nicht vorhanden: keine Videos auf den Artikelseiten, keine Kaufsperre, keine Felder in der Artikelbearbeitung und keine Anzeige in der Bestellbearbeitung. Bereits erfasste Nachweise bleiben dabei erhalten.

2.2 Alle Einstellungen im Überblick

Die Einstellungen sind in vier Bereiche gegliedert. Der erste enthält den Modulstatus und Ihre Lizenzangaben.

Abbildung 2: Modulstatus und Lizenzangaben

Im zweiten Bereich legen Sie fest, wie streng die Videopflicht gilt.

Einstellung Bedeutung
Kauf ohne Video verhindern? Eingeschaltet (Standard) nimmt der Shop einen Artikel mit Pflichtvideo erst in den Warenkorb, wenn der Nachweis vorliegt. Ausgeschaltet wird das Video nur angeboten und der Zeitpunkt festgehalten – gekauft werden kann der Artikel trotzdem. Letzteres ist sinnvoll, wenn Sie das Modul zunächst beobachten möchten, bevor Sie Ihren Kunden wirklich etwas versperren.
Mindestdauer in Sekunden (Standard: 30) Greift nur dann, wenn Ihr Server die Länge des Videos nicht selbst ermitteln kann. Siehe Abschnitt 2.3.
Nachweis gültig für (Tage) (Standard: 0 = unbegrenzt) Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde das Video erneut ansehen. Sinnvoll bei Belehrungen, die regelmäßig aufzufrischen sind.
Nachweis je Bestellung erneut? (Standard: Nein) Eingeschaltet zählt nur ein Nachweis, der nach der letzten Bestellung des Kunden entstanden ist. Damit muss vor jedem Kauf erneut angesehen werden.
Einstellungen zu Nachweis und Kaufsperre
Abbildung 3: Nachweis und Kaufsperre

Der dritte Bereich steuert, wo der Zeitpunkt der Videobetrachtung angezeigt wird, der vierte, was protokolliert und wie lange es aufbewahrt wird.

Einstellung Bedeutung
Videoinfo im Warenkorb anzeigen? Zeigt beim Artikel im Warenkorb und in der Bestellübersicht, wann das Video angesehen wurde. Für Ihre Kunden eine Bestätigung, für Sie eine Kontrolle.
Vollanzeige Bestelldetails In der Bestellbearbeitung entweder nur die letzte Betrachtung (Standard) oder alle Betrachtungen des Bestellers auflisten.
Anonyme IP speichern? Legt die Adresse des Besuchers gekürzt mit ab – die letzte Stelle wird durch XX ersetzt, der Anschluss ist damit nicht mehr bestimmbar.
Protokoll aufbewahren (Tage) (Standard: 0 = unbegrenzt) Ältere Einträge werden automatisch entfernt. Siehe Kapitel 6.
Debug-Mode (Standard: Inaktiv) Hält jeden angenommenen Nachweis zusätzlich in der Protokolldatei fest. Nur für die Fehlersuche einschalten.
Anzeige- und Protokolleinstellungen
Abbildung 4: Anzeige und Protokollierung

2.3 Die richtige Mindestdauer wählen

Damit Vorspulen wirkungslos bleibt, muss der Shop wissen, wie lange ein Video mindestens laufen muss. Er versucht das selbst herauszufinden und liest dazu die Länge aus der Videodatei. Gelingt das, ist die Einstellung „Mindestdauer in Sekunden" ohne Bedeutung – es gilt automatisch die tatsächliche Länge des jeweiligen Videos.

Nicht jeder Server erlaubt diese Messung. Gelingt sie nicht, greift der eingestellte Wert ersatzweise, und zwar für alle Videos gleichermaßen.

Wichtig in diesem Fall: Stellen Sie den Wert nicht höher ein als Ihr kürzestes Video lang ist. Sonst wäre ein kurzes Video zu Ende, bevor die verlangte Zeit verstrichen ist – und der Nachweis käme nie zustande. Im Zweifel lieber niedriger ansetzen.

3. Videos bereitstellen und zuordnen

3.1 Videodateien in den Shop bringen

Die Videos liegen im Shopverzeichnis /images/videos. Es gibt zwei Wege dorthin:

  • Über die Artikelbearbeitung. Bequem, aber durch die Grenzen Ihres Servers beschränkt – die zulässige Dateigröße steht direkt an der Eingabemaske. Videos sind schnell größer als das, was ein typischer Server im Formular annimmt.
  • Per FTP. Für größere Dateien der verlässlichere Weg: Legen Sie die Datei in /images/videos ab, danach lässt sie sich in der Artikelbearbeitung auswählen.

Zulässig sind die Formate MP4, WebM, OGG/OGV und M4V. MP4 ist die sicherste Wahl, weil es praktisch jeder Browser abspielt. Halten Sie die Dateien so klein wie möglich: Ein Video, das minutenlang lädt, kostet Sie Kunden, bevor es irgendetwas belegt.

3.2 Ein Video einem Artikel zuordnen

Öffnen Sie den Artikel zur Bearbeitung. Oben in der Maske finden Sie den Bereich „Pflicht-Video" mit der Frage, ob dieses Produkt ein Video besitzt, das vor dem Kauf angesehen werden muss. Wählen Sie dort die Datei aus und speichern Sie den Artikel.

Der Bereich Pflicht-Video in der Artikelbearbeitung
Abbildung 5: Die Videozuordnung in der Artikelbearbeitung

Je nachdem, ob in Ihrem Shop der Dateimanager eingeschaltet ist, sehen Sie hier entweder eine Auswahl mit Durchsuchen-Schaltfläche oder ein einfaches Dateifeld mit einer Löschen-Ankreuzbox. Beide Wege führen zum selben Ergebnis.

Von diesem Moment an gilt die Videopflicht für diesen Artikel. Ein Artikel ohne zugeordnetes Video verhält sich unverändert.

3.3 Eine Zuordnung wieder entfernen

Setzen Sie in der Artikelbearbeitung das Häkchen bei „Löschen" und speichern Sie – oder, wenn Sie den Dateimanager verwenden, entfernen Sie die ausgewählte Datei. Die Videodatei selbst bleibt dabei auf dem Server liegen; Sie können sie weiter für andere Artikel verwenden. Auch bereits erfasste Nachweise bleiben erhalten.

4. Was Ihre Kunden erleben

4.1 Auf der Artikelseite

Der Kunde sieht einen Hinweis, dass dieser Artikel nur nach vollständigem Ansehen eines Informations-Videos erworben werden kann, darunter das Video mit einer Schaltfläche zum Starten und einer zweiten für die Vollbildansicht. Der Kaufknopf ist in dieser Zeit nicht sichtbar.

Artikelseite mit Pflichtvideo
Abbildung 6: Artikelseite vor dem Ansehen – der Kaufknopf fehlt bewusst

In der Artikelliste einer Kategorie führt die Schaltfläche bei solchen Artikeln nicht direkt in den Warenkorb, sondern zum Artikel – dorthin, wo das Video steht.

4.2 Nach dem Ansehen

Läuft das Video bis zum Ende, verschwindet der Hinweis, der Kaufknopf erscheint, und an seine Stelle tritt die Bestätigung, wann das Video angesehen wurde. Ruft der Kunde die Artikelseite später erneut auf, erkennt der Shop den Nachweis wieder: Das Video ist dann frei bedienbar und der Artikel sofort kaufbar.

Artikelseite nach dem Ansehen
Abbildung 7: Nach dem Ansehen – mit Bestätigung und freigegebenem Kauf

Meldet sich ein Gast nach dem Ansehen an oder legt ein Konto an, wird der Nachweis seinem Konto zugeschrieben. Er muss das Video also nicht ein zweites Mal ansehen, nur weil er sich zwischendurch angemeldet hat.

4.3 Im Warenkorb und an der Kasse

Haben Sie die Anzeige im Warenkorb eingeschaltet, steht beim Artikel, wann das Video angesehen wurde. Fehlt für einen Artikel im Warenkorb noch der Nachweis – etwa weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder der Warenkorb aus einer früheren Sitzung stammt –, erscheint ein Hinweis, und die Bestellung lässt sich erst abschließen, wenn das nachgeholt wurde.

Hinweis im Warenkorb
Abbildung 8: Warenkorb mit offenem Pflichtvideo und Zeitpunkt der letzten Betrachtung

Versucht ein Kunde dennoch zur Kasse zu gehen, führt der Shop ihn zurück in den Warenkorb und zeigt dort, woran es liegt.

5. Der Nachweis in der Bestellbearbeitung

Öffnen Sie eine Bestellung zur Bearbeitung, finden Sie unterhalb der Artikelliste den Bereich „Produkt-Pflicht-Videos". Dort steht je betroffenem Artikel, wann der Besteller das zugehörige Video angesehen hat – und, wenn Sie das eingeschaltet haben, die gekürzte Adresse dazu.

Nachweis in der Bestellbearbeitung
Abbildung 9: Der Nachweis in den Bestelldetails

Mit der Einstellung „Vollanzeige Bestelldetails" entscheiden Sie, ob nur die letzte Betrachtung oder alle Betrachtungen des Bestellers aufgeführt werden. Die Vollanzeige ist dann hilfreich, wenn Sie belegen möchten, dass sich jemand die Belehrung mehrfach angesehen hat.

Angezeigt werden ausschließlich die Betrachtungen des Bestellers dieser Bestellung – auch dann, wenn viele andere Kunden dasselbe Video angesehen haben.

6. Datenschutz und Aufbewahrung

Für jeden Nachweis hält der Shop fest, welcher Artikel und welches Video betroffen sind, wann das Video zu Ende lief und wie lange es gelaufen ist. Bei angemeldeten Kunden wird der Vorgang dem Konto zugeordnet, bei Gästen dem jeweiligen Besuch.

Die Adresse des Besuchers wird nur gespeichert, wenn Sie das ausdrücklich einschalten, und dann nur gekürzt: Die letzte Stelle wird durch XX ersetzt, ein einzelner Anschluss lässt sich daraus nicht mehr bestimmen.

Über „Protokoll aufbewahren (Tage)" bestimmen Sie, wie lange diese Einträge erhalten bleiben. Ältere werden danach selbsttätig entfernt. Mit dem Wert 0 wird nichts gelöscht – dann liegt es an Ihnen, Ihre eigenen Aufbewahrungs- und Löschfristen einzuhalten.

Bedenken Sie beide Richtungen: Eine zu kurze Frist nimmt Ihnen den Nachweis, den Sie vielleicht noch brauchen. Eine zu lange widerspricht dem Grundsatz, personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufzubewahren. Nehmen Sie die Frist in Ihr Löschkonzept auf und erwähnen Sie die Protokollierung in Ihrer Datenschutzerklärung.

7. Modultexte ändern

Modultexte können Sie – wie bei allen Modulen von uns – über die Shopfunktion „Texte ändern" im Admin-Bereich an eigene Bedürfnisse anpassen.

Das betrifft hier zum Beispiel den Hinweistext auf der Artikelseite, die Bestätigung nach dem Ansehen, die Meldung im Warenkorb, wenn noch ein Video offen ist, und die Beschriftung in der Bestellbearbeitung. Sie können die Formulierungen damit an Ihre Branche und Ihre Ansprache anpassen, ohne eine Datei zu verändern.

Nach dem Ändern von Texten leeren Sie bitte den Textcache Ihres Shops, damit die neue Fassung auch ausgespielt wird.

8. Shopupdate und Modulpflege

Vor einem Shopupdate prüfen Sie bitte auf unserer Seite, ob das Modul für die neue Shopversion freigegeben ist. Ein Modul passt sich nicht von selbst an eine neue Shopversion an.

Führen Sie das Shopupdate durch, installieren Sie anschließend immer die neuesten Versionen des Moduls und der Modulumgebung – nicht nur den Shop aktualisieren. Die Modulumgebung ist der gemeinsame Unterbau aller unserer Module; ein neues Modul auf einer veralteten Umgebung arbeitet nicht zuverlässig.

Nach jedem Update empfiehlt sich eine kurze Sichtprüfung: Rufen Sie einen Artikel mit Pflichtvideo im Shop auf und sehen Sie nach, ob das Video erscheint und der Kaufknopf zunächst verborgen bleibt.

9. Häufige Stolpersteine

Das Video erscheint nicht, es bleibt eine leere Fläche

Meist stimmt der Dateiname nicht mit der Datei im Verzeichnis überein – achten Sie auf Groß- und Kleinschreibung, die unterscheidet der Server. Prüfen Sie außerdem, ob die Datei wirklich in /images/videos liegt und ob das Format zu den zulässigen gehört.

Der Kaufknopf bleibt auch nach dem Ansehen verborgen

Dann hat der Shop den Nachweis nicht angenommen. Die häufigste Ursache ist Vorspulen. Die zweithäufigste: Ihr Server kann die Videolänge nicht messen und die eingestellte Mindestdauer ist länger als das Video – siehe Abschnitt 2.3.

Ein Kunde meldet, er habe das Video gesehen, der Shop erkennt es nicht

Prüfen Sie, ob Sie eine Gültigkeitsdauer eingestellt haben und diese abgelaufen ist, oder ob „Nachweis je Bestellung erneut" eingeschaltet ist. Beides ist gewollt, überrascht aber im Alltag. Hat der Kunde als Gast angesehen und später ein anderes Gerät benutzt, liegt der Nachweis bei seinem damaligen Besuch – mit einem Kundenkonto passiert das nicht.

Der Artikel landet trotzdem im Warenkorb

Dann steht „Kauf ohne Video verhindern?" auf „Nein, nur protokollieren". In dieser Einstellung wird das Video angeboten und der Zeitpunkt festgehalten, der Kauf aber nicht versperrt.

Nach dem Einschalten passiert im Shop nichts

Leeren Sie den Cache Ihres Shops. Vorlagen und Einstellungen werden zwischengespeichert; bis das geschehen ist, liefert der Shop den alten Stand aus.

Große Videos lassen sich nicht hochladen

Die Grenze setzt Ihr Server, nicht das Modul – der zulässige Wert steht an der Eingabemaske. Laden Sie größere Dateien per FTP nach /images/videos hoch oder lassen Sie sich die Grenzen von Ihrem Hoster anheben.

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Stand: 2026-10-04 12:00:22